Anwaltskanzlei Schickner
Anwaltskanzlei Schickner

Anwaltskanzlei Christoph Schickner

Hagenring 55
72119 Ammerbuch

 

Tel. 07032/914860

Ablauf der Schuldenbereinigung

Forderungsaufstellungen

Bitte lesen Sie weiter auf unserer eigens für diesen Themenkomplex eingerichtete Seite:

 

www.schuldnerberatung-schickner.de

 

Die wesentlichen Grundlagen finden Sie aber auch hier:

 

Aus den von Ihnen vorsortierten Gläubigerbriefen erstelle ich zunächst ein Gläubigerverzeichnis, noch ohne Beträge. Die Gläubiger müssen sortiert und gegliedert werden.


In vielen Fällen wird eine Forderung zunächst vom Gläubiger, dann von einem Inkassobüro verfolgt und danach gegebenenfalls zum weiteren Einzug an eine Anwaltskanzlei vergeben. Eventuell wird die Forderung vielleicht sogar abgetreten.


Dieses Dickicht muß durchdrungen werden, so dass jede Forderung insgesamt einmal, aber auch nur einmal im Forderungverzeichnis vorhanden ist.

 

Hiernach werden die Gläubiger aufgefordert, eine aktuelle Forderungsaufstellung zu übersenden und vorhandene Sicherheiten zu benennen, die für die Forderung bestehen. Jeder Schuldner hat auf die kostenfreie Übersendung einer solchen Aufstellung, getrennt nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen, einen Rechtsanspruch.

 

Die Angaben der Gläubiger werden rechtlich geprüft und danach ins Forderungsverzeichnis eingetragen, so dass am Ende ein genauer Überblick über Ihre Schulden besteht. Dieser Vorgang nimmt die meiste Zeit in Anspruch. Einzelne Gläubiger lassen sich für die Übersendung einer Forderungsaufstellung unangemessen viel Zeit, manchmal bis zu 2 Monaten.

Schuldenbereinigungsplan anbieten

Dieser Schritt ist der zentrale Punkt der Schuldnerberatung. Zusammen mit Ihnen erstellen wir einen Schuldenbereinigungsplan und bieten Ihren Gläubigern einen Tilgungsplan an.

 

Dieses Angbot kann sehr vielfältig und unterschiedlich sein. Die einzelnen Möglichkeiten wollen wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen und werden daher hier nicht im einzelnen beschrieben.

 

Dort werden die einzelnen Möglichkeiten, einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, im Einzelnen dargestellt. Es gibt Pläne mit festen oder flexiblen Raten. Es ist auch zulässig, einen Nullplan anzubieten. Die Spanne der Möglichkeiten reicht also von 100% sofort bis zu 0% über 72 Monate. Das wesentlichste Merkmal des Schuldenbereinigungsplanes ist, dass kein Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden darf, wobei Gläubiger mit einer Lohnabtretung einen Sonderstatus einnehmen.

 

Der Schuldenbereinigungsplan wird zusammen mit einer Schilderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation an Ihre Gläubiger übersendet. Gleichzeitig wird darum gebeten, diesem zuzustimmen. Der Schuldenbereinigungsplan gilt als angenommen, wenn alle Gläubiger zustimmen. Lehnt auch nur ein Gläubiger ab, so ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert.

Ergebnisse auswerten und weitere Schritte

Alle Gläubiger stimmen zu:

Herzlichen Glückwunsch, der Schuldenbereinigungsplan ist angenommen. Es liegt nunmehr nur noch an Ihnen, diesen zu erfüllen. Dies wird jedoch kein Problem sein, da ein Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen wurde, von dem wir zuvor geprüft haben, daß dieser von Ihnen eingehalten werden kann.

 

Weniger als die Hälfte der Gläubiger lehnt ab:

Wenn weniger als 50% der Gläubiger nach Köpfen und Summen den Schuldenbereinigungsplan ablehnen, dann reicht dies aus:

Wir legen den Schuldenbereinigungsplan zusammen mit einem Insolvenzantrag dem Gericht vor. Dieses wird den Schuldenbereinigungsplan erneut vorschlagen. Lehnen wieder weniger als 50% der Gläubiger den Plan ab, so wird das Gericht die Zustimmung der anderen Gläubiger, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, durch Gerichtsbeschluß ersetzen. Herzlichen Glückwunsch, der Schuldenbereinigungsplan ist angenommen.

 

Alle oder fast alle Gläubiger lehnen ab:

Wenn mehr als 50% der Gläubiger den Plan ausdrücklich ablehnen, dann kann gegebenenfalls mit einigen Gläubigern einzeln nachverhandelt werden, um diese noch zu einer Zustimmung zu bewegen, um die erforderlichen Mehrheiten für eine gerichtliche Ersetzung der fehlenden Zustimmungen zu beantragen.

Gelingt dies nicht, scheitert der Schuldenbereinigungsplan leider. Es kann erwogen werden, ob gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Schickner