Rechtsanwalt Christoph Schickner
Jahrgang 1976
1997 - 2002
Studium an der Universität Regenburg
und der Eberhard-Karrls-Universität in Tübingen.
10/2002
Erstes Juristisches Staatsexamen;
Abschluß mit gehobenem Prädikatsexamen
2002 - 2004
Referendariat am Landgericht Tübingen
11/2004
Zweites Juristisches Staatsexamen;
Abschluß mit Prädikatsexamen
12/2004
Verleihung des Titels Rechtsanwalt
durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen
12/2004
Geeignete Person gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Verbindung mit
§ 1 AG-InsO BW und gesetzliche Anerkennung als Schuldnerberater
10/2008
Verleihung des Titels "Diplom-Jurist"
durch die Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Seit 2004
tätig als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten
Internetrecht sowie Arbeitsrecht und Mietrecht.
Rechtsanwalt Dipl.iur. Christoph Schickner ist berechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.